Finanzielle Rahmenbedingungen
Unsere Schule kostest Geld, da wir in den ersten Jahren alles selbst finanzieren!
Trotzdem sind an der Freie Schule NIMMERSATT alle Kinder willkommen, unabhängig von den Vermögensverhältnissen der Eltern.
Folgende Kosten kommen auf die Freie Schule NIMMERSATT zu:
- evtl. Miete eines Gebäudes oder Pacht eines Grundstücks und Kauf der Holzachsenhäuser
- Gehälter der Lernbegleitenden
- Nebenkosten
- Lehrmaterialen/Ausstattung
- Fortbildungen/Supervisionen
Die Finanzierung der Schule erfolgt durch Elternbeiträge, Spenden, Zuschüsse von Stiftungen und anderen privaten Einrichtungen. Ab dem 4. Jahr gibt es auch staatliche Zuschüsse.
Folgende Zahlungen kommen auf dich zu, wenn du einen Schulplatz an der Freie Schule NIMMERSATT für dein Kind haben möchtest:
Mitgliedschaft in der Genossenschaft
Trägerin der Freien Schule NIMMERSATT ist die gemeinnützige Genossenschaft Zukunftsmelodie eG. Mit der Genossenschaft haben wir eine Organisationsform gewählt, die auf gemeinsame Verantwortung und persönliche Engagement jedes Mitglieds aufbaut. Gemeinsam entwickeln wir die Genossenschaft weiter und sind für den wirtschaftlichen Betrieb zuständig.
Für jede Familie tritt, bei Schuleintritt des Kindes, min. ein Elternteil der Zukunftsmelodie eG bei, gerne auch beide. Familien die Schulgeld A in Anspruch nehmen, zeichnen min. 4 Anteile (á 200€). Familien die Schulgeld B in Anspruch nehmen zeichnen min. 1 Anteil (á 200€). Eine Ratenzahlung ist in beiden Fällen möglich. Die jeweils gezeichneten Anteile werden beim Austritt aus der Genossenschaft zurückgezahlt.
Es ist möglich, dass andere Familienangehörige und Freunde beitreten und Anteile zeichnen, um die notwenige Anzahl je Familie zu erreichen.
Schulbeitrag
Der Schulbeitrag wird in einem persönlichen Finanzgespräch festgelegt. Die Eltern können zwischen Schulgeld A oder Schulgeld B wählen.
Schulbeitrag A
Einmalige Zahlungen:
1000€ Eintrittsgeld pro Kind (wird nicht zurückerstattet)
Monatliche Zahlungen:
- 370 € Schulgeld (Schulgeld, Pauschale für Profilleistungen und Materialgeld)
- 60€ Verpflegungspauschale für Mittagessen (nicht verpflichtend, buchbar nach Bedarf)
Ab dem zweiten Kind an der Freien Schule NIMMERSATT wird für das Schulgeld Geschwisterkindermäßigung von 20% gewährt. (296€)
Schulbeitrag B
Der Schulbeitrag B ist ein einkommensabhängiges Schulgeld. Es wird nach dem Haushaltsnettoeinkommen (HNK) der Eltern festgelegt. Hierfür ist eine Offenlegung der Einkommensverhältnisse notwendig.
Monatliche Zahlungen:
- Das Schulgeld wird pro Kind nach folgenden prozentualen Anteil vom Haushaltsnettoeinkommen (HNK) berechnet werden:
- Kind 5% vom HNK
- ab dem 2. Kind 4,5% vom HNK
- 60€ Verpflegungspauschale für Mittagessen (nicht verpflichtend, buchbar nach Bedarf)
Von Familien, die sich für den Schulbeitrag B entscheiden, werden keine weiteren verpflichtenden Kosten erhoben. Auf freiwilliger Basis kann das Zahlen eines anteiligen Eintrittsgeldes, die Übernahme einer Bürgschaft oder das Zeichnen mehrerer Anteile in der Genossenschaft erfolgen.
Bürgschaft
Bei Eintritt in die Schule sollte jeder Elternteil dazu bereit sein, sich für uns bei der GLS Bank für einen Betrag 500 € – 3.000 € zu verbürgen. Für Familien, die die 5%-Regelung in Anspruch nehmen, ist die Bürgschaft freiwillig. Hier werden keine persönlichen Abfragen (Gehaltsnachweise etc.) verlangt. Es ist lediglich ein Formular von der GLS Bank auszufüllen. Die Laufzeit der Bürgschaft sind maximal sieben Jahre. Die Bürgschaft ermöglicht uns einen Kredit bei der GLS Bank zu bekommen, um die ersten Jahre (ohne staatliche Fördergelder) finanzieren zu können.
Falls der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass wir den Kredit nicht mehr abbezahlen können, muss der gebürgte Betrag bezahlt werden.
Du willst uns jetzt schon unterstützen, dann schau mal hier: https://schulenimmersatt.de/unterstuetzen/