Sicher willst du wissen, wann wir denn endlich starten können mit unserer Freien Schule NIMMERSATT.
Wir müssen dir leider sagen: Wir wissen es nicht. Alles ist (wieder) offen. Auch für unser erweitertes, neu eingereichtes Konzept haben wir eine Ablehnung des besonderen pädagogischen Interesses bekommen.
Was bedeutet das jetzt?
Dazu muss man vielleicht erst einmal verstehen, wie das Prozedere funktioniert, wenn man eine Schule gründen möchte. Nachdem sich ein Gründerteam gefunden hat, werden Konzepte anderer Schulen gelesen, Bücher gewälzt, Filme geschaut und viel diskutiert, welche Werte, Ausrichtungen, pädagogische Grundsätze zur Gründungsinitiative passen. In diesem Prozess kann man sich auch Hilfe z.B. von erfahrenen Gründern und dem Bundesverband der Freien Alternativ Schulen (BFAS) holen. Die ganzen gesammelten Ideen und Informationen bringt man dann zu Papier.
Das fertige Konzept wird beim Regierungspräsidium in Karlsruhe eingereicht. Dort wird es geprüft und mit einer Empfehlung ans Kultusministerium nach Stuttgart geschickt. Auch hier wird es wieder einige Wochen geprüft, bevor es zurück ans Regierungspräsidium geht. Hier wird dann eine Stellungnahme mit einem positiven oder negativen Bescheid ausstellt.
Damit man eine Alternativschule gründen kann, benötigt man ein besonderes pädagogisches Interesse – soll heißen – etwas Besonderes im Konzept, dass es so nicht an einer Regelschule gibt.
Und genau da liegt der Knackpunkt. Laut Begründung des Kultusministeriums wird sowohl Permakultur als auch Soziokratie bereits an Regelgrundschulen vermittelt. Und leider gilt auch unser Konzept der Outdoorschule als nichts Besonderes!
Wir sind Mitglied im Bundesverband der Freien Alternativschulen (BFAS) und wurden dort schon während unserer Schreibphase gut beraten. Auch jetzt stehen wir im Austausch und haben uns darüber Rechtsberatung geholt. Laut Anwalt ist die Ablehnung so begründet nicht rechtens. Wir könnten klagen. Das ist allerdings ein sehr langwieriger Prozess (ca. 2-3 Jahre) und mit hohen Kosten verbunden.
Es geht fast allen Gründungsinitiativen aus Baden-Württemberg, die ihr Konzept eingereicht haben und im BFAS sind, so wie uns. Sie haben keine Genehmigung bekommen! Die Begründungen sind durch die Bank nicht haltbar. Nun sind wir auch hier gut vernetzt und schauen, wie wir gemeinsam an die Öffentlichkeit gehen und auf uns aufmerksam machen können.
Klar ist für uns, dass wir nicht so einfach aufgeben! Wir werden also unser Konzept noch einmal überarbeiten und wieder einreichen. Wir werden versuchen herauszufinden, was es braucht, dass es genehmigt wird. Parallel suchen wir weiterhin nach einer geeigneten Fläche für unseren Lernort.
Als Zwischenlösung haben wir Räume in Waldbronn, bei denen eine Genehmigung ganz gut aussieht. Dort muss allerdings noch einiges umgebaut und Pläne von der Architektin gezeichnet werden.
Gesucht wird also weiterhin ein naturnahes Grundstück oder eine Immobilie.
Wir arbeiten weiterhin in sämtlichen Arbeitskreisen, merken aber auch, dass uns Gründern nach 2 Jahren ein bisschen die Puste ausgeht. Über aktive Mitarbeit freuen wir uns also total! Sprich uns gerne an.
Zudem produzieren wir monatlich Kosten. Die Bereitstellung der Website, das Handy, die Architektin, der Rechtsanwalt etc. wollen bezahlt sein. Leider haben wir aktuell keinerlei Einnahmen und haben alle bisherigen Kosten selbst getragen. Wenn du uns also unterstützen willst, freuen wir uns sehr über eine Spende an unsere gemeinnützige Genossenschaft Zukunftsmelodie eG. Auch ganz kleine Beträge helfen uns schon!
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